Prämiengeschäft

Prämiengeschäft
I. Begriff:bedingtes Termingeschäft, bei dem sich der eine Partner (Wähler) gegen Zahlung einer Prämie das Recht vorbehält, das Geschäft zu erfüllen oder zurückzutreten; das Risiko wird auf die Prämie begrenzt. Der Stillhalter eines P. geht ein unbegrenztes Risiko ein, kann sich jedoch durch entsprechende Gegengeschäfte absichern. Der Wähler hat am Prämienerklärungstag, der wenige Tage vor dem Liefertermin liegt, anzugeben, wie er das P. ausüben will. Das P. sit der Vorläufer des heutigen  Optionsgeschäftes.
II. Ziel:Im Warenhandel diente das P. bes. als Risikoversicherung gegen große Preisschwankungen; im Effektenhandel waren P. i.Allg. reine Spekulationsgeschäfte.
III. Arten:1. Vorprämie: Erwerber schließt einen Terminkauf ab und hat das Recht auf Erhalt der Lieferung.
- 2. Rückprämie: Hier erwirbt der Verkäufer das Recht, vom Käufer die Abnahme der Lieferung zu verlangen.
– (3.) Stellagegeschäft (kombiniertes Vor- und Rückprämiengeschäft): Der Käufer einer Stellage hat das Recht, am Erfüllungstag nach seiner Wahl entweder zu beziehen oder zu liefern.
- Vgl. auch  Optionsgeschäft.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Prämiengeschäft — Prämiengeschäft, Lieferungskauf (von Wertpapieren), bei dem sich eine der beiden Parteien gegen eine Vergütung (Prämie) von Erfüllung des Vertrags befreien kann …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Prämiengeschäft — Prä|mi|en|ge|schäft 〈n. 11〉 Termingeschäft, bei dem gegen Zahlung eines Betrages (Prämie) der Rücktritt möglich ist * * * Prä|mi|en|ge|schäft, das (Kaufmannsspr.): Termingeschäft, bei dem ein Vertragspartner gegen Zahlung einer Prämie vom Vertrag …   Universal-Lexikon

  • Prämiengeschäft — Prä|mi|en|ge|schäft (Kaufmannssprache) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Zweischneidiges Prämiengeschäft — Zweischneidiges Prämiengeschäft, s. Prämiengeschäfte …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rückprämiengeschäft — ⇡ Prämiengeschäft …   Lexikon der Economics

  • Vorprämiengeschäft — ⇡ Prämiengeschäft …   Lexikon der Economics

  • Staatspapiere — (Staatsschuldscheine, Staatsobligationen, Fonds, Stocks, Effets publics), die den Staatsgläubigern über die ihnen gegen den Staat zustehenden Forderungen ausgestellten Schuldscheine. Die S. unterscheiden sich danach wesentlich von dem… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Prämiengeschäfte — Prämiengeschäfte, diejenige Art der Zeitgeschäfte (s. Börse, S. 243 f.), bei der sich einer der Kontrahenten, der Prämienzahler, das Recht vorbehält, gegen Bezahlung eines Reugeldes (Prämie) vom Vertrage zurückzutreten oder diesen in bezug auf… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Börse — Börse, 1) in großen Handelsstädten der Ort (ein freier Platz od. ein Gebäude), an welchem sich handeltreibende Personen entweder täglich od. an gewissen Tagen der Woche zu einer bestimmten Tageszeit (Börsenzeit) versammeln, um Waaren u. Werthe… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Nochgeschäft — (Nachgeschäft), Geschäft »auf noch«, »mit noch«, ein Prämiengeschäft, bei dem der Prämienzahler die Wahl hat, ob er die ursprünglich vereinbarte Menge oder mehr als diese liefern, bez. fordern will. Vgl. Prämiengeschäft …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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