- Prämiengeschäft
- I. Begriff:bedingtes Termingeschäft, bei dem sich der eine Partner (Wähler) gegen Zahlung einer Prämie das Recht vorbehält, das Geschäft zu erfüllen oder zurückzutreten; das Risiko wird auf die Prämie begrenzt. Der ⇡ Stillhalter eines P. geht ein unbegrenztes Risiko ein, kann sich jedoch durch entsprechende Gegengeschäfte absichern. Der Wähler hat am Prämienerklärungstag, der wenige Tage vor dem Liefertermin liegt, anzugeben, wie er das P. ausüben will. Das P. sit der Vorläufer des heutigen ⇡ Optionsgeschäftes.II. Ziel:Im Warenhandel diente das P. bes. als Risikoversicherung gegen große Preisschwankungen; im Effektenhandel waren P. i.Allg. reine Spekulationsgeschäfte.III. Arten:1. Vorprämie: Erwerber schließt einen Terminkauf ab und hat das Recht auf Erhalt der Lieferung.- 2. Rückprämie: Hier erwirbt der Verkäufer das Recht, vom Käufer die Abnahme der Lieferung zu verlangen.– (3.) Stellagegeschäft (kombiniertes Vor- und Rückprämiengeschäft): Der Käufer einer Stellage hat das Recht, am Erfüllungstag nach seiner Wahl entweder zu beziehen oder zu liefern.- Vgl. auch ⇡ Optionsgeschäft.
Lexikon der Economics. 2013.